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Service und Wartung

Mit den Richtlinien T 021 (BGI 836) – Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff – und T 023 (BGI 518) – Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz – fordert die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) die Wartung von Gaswarnanlagen. Auf diese Weise soll deren Funktionsfähigkeit aufrechterhalten werden. Die genannten Vorschriften gelten für stationäre Gaswarnanlagen als auch für tragbare Gaswarngeräte.

Mit unserem qualifizierten Fachpersonal – unsere Wartungsmitarbeiter sind im Sinne der Richtlinien befähigt – führen wir gerne die Wartung Ihrer Gaswarnanlage durch. Wir überwachen für Sie die vorgeschriebenen Wartungstermine der Gaswarnanlagen im Rahmen eines Wartungsvertrages. Ohne einen Wartungsvertrag erlauben wir uns, Sie an die fällige Wartung ihrer Gaswarnanlage zu erinnern. Fast alle unsere Kunden nutzen den Preisvorteil aus dem Abschluss eines Wartungsvertrages mit dem Kauf einer Gaswarnanlage.