Änderung des Intervalls für den Funktiontest von Ex-Warngeräten
Eine wesentliche Änderung in der Neufassung der Merkblatts T 021 betrifft das maximale Intervall für Funktionskontrollen. Dieses wird von bisher 6 auf jetzt 4 Monate abgesenkt. Dies entspricht der bisher schon in Merkblatt T 023 getroffenen Regelung. Die Neufassung des Merkblatts ist bereits verabschiedet und wird vollständig als DGUV Information 213-056 (Merkblatt T 021) voraussichtlich im Frühjahr 2016 veröffentlicht.